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   OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04   

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https://dejure.org/2004,26012
OLG Dresden, 20.10.2004 - 3 W 966/04 (https://dejure.org/2004,26012)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.10.2004 - 3 W 966/04 (https://dejure.org/2004,26012)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 3 W 966/04 (https://dejure.org/2004,26012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Löschung der Eintragung des Ausscheidens der Vorstände aus dem Handelsregister; Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens des Registergerichts; Bestimmung des Kreises der Beschwerdeberechtigten für eine Beschwerde gegen eine Eintragung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NotBZ 2005, 112
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des

    Auch insoweit schließt sich der Senat den bislang einhelligen obergerichtlichen Auffassungen an, wonach weder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung noch die Insolvenzeröffnung besondere Umstände darstellen, die der Rechtsmissbräuchlichkeit der Amtsniederlegung ausnahmsweise entgegenstehen (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 06.12.2000 und 17.12.2010, jeweils a.a.O.; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011 und 29.05.2012, jeweils a.a.O.; OLG Köln und OLG Zweibrücken, jeweils a.a.O.; zur Aktiengesellschaft: OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2004, Az. 3 W 966/04, zitiert nach juris).

    Die Fortführung des Geschäftsführeramtes in dieser Situation kann einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer auch trotz des Umstandes zugemutet werden, dass dieser - jedenfalls im Falle einer fehlenden Einigung mit dem Insolvenzverwalter über den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses, ggf. in reduzierter Form - über einen längeren Zeitraum für die verbleibenden Restzuständigkeiten nicht honoriert wird (so u.a. bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000, a.a.O., mit eingehender Begründung; OLG Dresden, Beschluss vom 20.10.2004, a.a.O. ).

  • OLG Köln, 01.02.2008 - 2 Wx 3/08

    Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers einer GmbH

    Ebenso hat das OLG Dresden (NotBZ 2005, 112) die Gründsätze für die Amtsniederlegung von Aufsichtsrat und Vorstand einer AG in der Krise der Gesellschaft angewendet.
  • OLG Dresden, 10.08.2005 - 2 U 290/05

    Bestellung eines Prozesspflegers bei einer von einem Insolvenzverwalter geführte

    Die Schuldnerin ist prozessunfähig, da sie gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, § 246 Abs. 2 Satz 2 AktG im vorliegenden Rechtsstreit durch Vorstand und Aufsichtsrat vertreten wird und aus den im Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20.10.2004 - 3 W 966/04 - genannten Gründen zumindest die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt wirksam niedergelegt haben.

    Dies verstünde sich dann, wenn sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat der Schuldnerin ihre Ämter wirksam niedergelegt hätten, von selbst, gälte aber auch, wenn mit dem Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 20.10.2004 (3 W 966/04) davon auszugehen wäre, dass ein Vorstand der Schuldnerin noch vorhanden ist.

  • OLG Stuttgart, 21.11.2006 - 12 U 32/06

    Beratungspflichtverletzung des Steuerberaters: Vermutung beratungsgemäßen

    Dementsprechend haben die Instanzgerichte auch nach dieser Entscheidung des BGH die vorzitierte Rechtsprechung fortgeführt (BayObLGZ 1999, 171; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 609; KG KGRep 2001, 234; OLG Dresden NotBZ 2005, 112 für die Amtsniederlegung sämtlicher Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder bei einer AG).
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